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Garantiehinweise

Garantiehinweise für die Markisen Duhnen, Duhnen Plus, Blankenberge, Skagen, Brighton, Brighton Plus, Juist und Biarritz

Garantiegeber ist die
NOVA HÜPPE GmbH - Sonnenschutzsysteme  
Schmiedeweg 4+6
26135 Oldenburg

Innerhalb der „5 Jahres-Garantie“ verpflichtet sich die NOVA HÜPPE GmbH, kostenlos Materialersatz für Schäden zu leisten, die nachweislich auf Verarbeitungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Ausgenommen sind hierbei selbstverschuldete Beschädigungen oder Zerstörungen durch unsachgemäße Handhabung oder Bedienung sowie witterungsbedingte Schäden (Regenschäden, Sturmschäden, Schäden durch höhere Gewalt oder Umwelteinflüsse), Verschleiß, Schönheitsfehler bei Tüchern, wie zum Beispiel Nahtwelligkeit, Wickelfalten oder Graubrüche (wie vom Technische Textilien-Rollladen-Sonnenschutz e. V., ITRS, Mönchengladbach vorgeschrieben) und Laufgeräusche die auf mangelhafte Reinigung und Wartung der Anlagen zurückzuführen sind.

Die Montagekosten trägt in den ersten 2 Jahren die Nova Hüppe GmbH*. In den Jahren 3 bis 5 der Garantiezeit gehen etwaige Montagekosten zu Lasten des Käufers.
Der Garantieanspruch entfällt bei Einbau von Fremdteilen und bei nicht fachgerecht durchgeführten Reparaturen, auch wenn diese von Handwerksbetrieben durchgeführt wurden. Der Ersatz erfolgt nur durch Rückgabe der ausgetauschten Teile, die dann in das Eigentum der Nova Hüppe GmbH übergehen. Die Garantie gilt für Montagen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.


Bitte beachten!
Markisenstoffe unterliegen Modetrends und sind an Konfektionslaufzeiten gebunden. Daher ist eine Nachlieferung über die Kollektionszeit hinaus ohne schriftliche Vereinbarung nicht möglich.

Garantievoraussetzungen

  • Ein Garantiefall liegt vor, wenn ein Mangel nachweislich auf Konstruktions-, Fabrikations- oder Materialfehler zurückzuführen ist.
  • Der Garantieanspruch beginnt mit der Anlieferung der Markise beim Käufer.
  • Fachgerechte Montage durch einen geschulten Fachbetrieb der Nova Hüppe GmbH..
  • Unverzügliche Überprüfung der Markise auf Mängel und Abnahme durch den Käufer nach erfolgter Montage.
  • Nach Eintreten eines Garantiefalls sofortige schriftliche Benachrichtigung an die Nova Hüppe GmbH
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